Erwägungsgrund 3 32015D1339
Die in Doha beschlossene Änderung setzt die Annahme durch die Vertragsparteien des Protokolls von Kyoto voraus; sie tritt für die Vertragsparteien, die sie angenommen haben, am neunzigsten Tag nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die Annahmeurkunden von mindestens drei Vierteln der Vertragsparteien des Protokolls von Kyoto beim Verwahrer eingegangen sind. Für das Inkrafttreten der in Doha beschlossenen Änderung sind insgesamt 144 Annahmeurkunden erforderlich.