Erwägungsgrund 6 32015D1339
Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 9. März 2012 haben die Union und ihre Mitgliedstaaten außerdem angeboten, als Teil einer umfassenden globalen Vereinbarung für die Zeit nach 2012 ihre Emissionen bis 2020 gegenüber dem Stand von 1990 um 30 v. H. zu senken, sofern sich andere entwickelte Länder zu vergleichbaren Emissionsreduktionen verpflichten und auch die Entwicklungsländer einen ihren Verantwortlichkeiten und Fähigkeiten entsprechenden Beitrag leisten. Diese Zusage spiegelt sich auch in der in Doha beschlossenen Änderung wider.