Art. 18 32019D1962
Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades RESTREINT UE/EU RESTRICTED, die in andere als besonders geschützte Bereiche bzw. Verwaltungsbereiche verbracht werden müssen, werden möglichst elektronisch anhand ordnungsgemäß akkreditierter Mittel übersandt und/oder durch akkreditierte kryptographische Produkte geschützt.
Je nach verfügbaren Mitteln bzw. den jeweiligen Umständen dürfen Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades RESTREINT UE/EU RESTRICTED in Form von Papierdokumenten oder Wechseldatenträgern physisch in persönlichem Gewahrsam befördert werden. Der Verwendung von Wechseldatenträgern zur Übertragung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades RESTREINT UE/EU RESTRICTED wird gegenüber dem Versand von Papierdokumenten der Vorzug gegeben.
Verwendet werden dürfen ausschließlich solche Wechseldatenträger, die mit einem von der Sicherheitsstelle der Kommission genehmigten Produkt verschlüsselt werden. Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades RESTREINT UE/EU RESTRICTED auf Wechseldatenträgern, die nicht durch ein von der Sicherheitsstelle der Kommission zugelassenes kryptographisches Produkt geschützt sind, werden in gleicher Weise behandelt wie Papierdokumente.
Eine Sendung darf mehr als eine Verschlusssache des Geheimhaltungsgrades RESTREINT UE/EU RESTRICTED umfassen, sofern der Grundsatz Kenntnis nur, wenn nötig beachtet wird.
Die Verpackung ist so auszuwählen, dass der Inhalt nicht eingesehen werden kann. Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades RESTREINT UE/EU RESTRICTED werden in blickdichter Verpackung befördert, wie z. B. einem Umschlag, einer blickdichten Mappe oder einer Aktentasche. Die Außenseite der Verpackung trägt keinen Hinweis auf Art oder Geheimhaltungsgrad des Inhalts. Wird eine innere Verpackung verwendet, trägt sie die Kennzeichnung RESTREINT UE/EU RESTRICTED. Auf beiden Schichten werden der Name des vorgesehenen Empfängers, seine Funktion und Anschrift sowie eine Rücksendeanschrift für den Fall angegeben, dass die Zustellung nicht möglich sein sollte.
Alle Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades RESTREINT UE/EU RESTRICTED, die von Bediensteten oder Boten befördert werden, sind zwecks anschließender Untersuchung über den lokalen Sicherheitsbeauftragten der jeweiligen Dienststelle der Kommission der Direktion Sicherheit in der Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit zu melden.