Art. 23 32019D1962
Für die Zwecke dieses Beschlusses umfassen kommerzielle Kurierdienste nationale Postdienste und kommerzielle Kurierunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, in deren Rahmen Informationen gegen Gebühr übermittelt und entweder in persönlichem Gewahrsam befördert oder verfolgt werden.
Kommerzielle Kurierdienste dürfen die Dienste eines Unterauftragnehmers in Anspruch nehmen. Allerdings verbleibt die Verantwortung dafür, dass diesem Beschluss nachgekommen wird, beim Kurierunternehmen.
Befindet sich der vorgesehene Empfänger außerhalb der EU, werden zwei Verpackungsschichten verwendet. Bei der Vorbereitung von Verschlusssachensendungen berücksichtigt der Absender, dass kommerzielle Kurierdienste Sendungen des Geheimhaltungsgrades RESTREINT UE/EU RESTRICTED ausschließlich dem vorgesehenen Empfänger, einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter, dem Registraturkontrollbeauftragten oder seinem ordnungsgemäß bevollmächtigten Stellvertreter oder einem Empfangsmitarbeiter aushändigen dürfen. Um dem Risiko Rechnung zu tragen, dass die Sendung den vorgesehenen Empfänger nicht erreicht, wird auf der äußeren und gegebenenfalls der inneren Verpackungsschicht der Sendung eine Rücksendeanschrift angegeben.
Von kommerziellen Kurierdiensten angebotene Dienstleistungen zur elektronischen Übermittlung von Einschreiben werden für Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades RESTREINT UE/EU RESTRICTED nicht in Anspruch genommen.