Art. 20 32019D1962
Bedienstete dürfen Dokumente des Geheimhaltungsgrades RESTREINT UE/EU RESTRICTED innerhalb eines Kommissionsgebäudes befördern, sofern die Dokumente ununterbrochen im persönlichen Gewahrsam des Überbringers verbleiben und nicht an öffentlich zugänglichen Orten gelesen werden.
Dokumente des Geheimhaltungsgrades RESTREINT UE/EU RESTRICTED dürfen per Hauspost in einem einfachen, herkömmlichen, blickdichten Umschlag an andere Büros der Europäischen Kommission übermittelt werden, sofern außen kein Hinweis erkennen lässt, dass es sich um eine Verschlusssache handelt. Auch an andere EU-Organe oder Einrichtungen, die unmittelbar an das Hauspostsystem der Kommission angeschlossen sind, dürfen Dokumente des Geheimhaltungsgrades RESTREINT UE/EU RESTRICTED auf diese Weise übermittelt werden.