Art. 19 32019D1962
Wechseldatenträgern zur Beförderung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades RESTREINT UE/EU RESTRICTED liegt ein Versandschein bei, in dem der Wechseldatenträger selbst sowie alle darauf gespeicherten Dateien angegeben sind, sodass der Empfänger die erforderlichen Überprüfungen vornehmen kann.
Lediglich die zur Verfügung zu stellenden Dokumente werden auf dem Datenträger gespeichert. So müssten beispielsweise alle Verschlusssachen auf einem USB-Stick für denselben Empfänger bestimmt sein. Der Absender berücksichtigt, dass in dem Fall, dass zahlreiche Verschlusssachen auf einem solchen Datenträger gespeichert werden, die Einstufung des Datenträgers insgesamt in einen höheren Geheimhaltungsgrad erforderlich sein kann.
Zur Beförderung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades RESTREINT UE/EU RESTRICTED werden ausschließlich angemessen gekennzeichnete Wechseldatenträger verwendet.