Beschluss (EU) 2023/746 des Rates vom 28. März 2023 zur Festlegung der Kriterien und des Verfahrens für die Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation im Hinblick auf die Annahme internationaler Richtlinien und Empfehlungen oder Änderungen daran und die Anzeige von Abweichungen von angenommenen internationalen Richtlinien zu vertreten ist
Das Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt, das am 7. Dezember 1944 in Chicago unterzeichnet wurde (im Folgenden „Abkommen von Chicago“), ist am 4. April 1947 in Kraft getreten. Mit ihm wurde die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (im Folgenden „ICAO“) gegründet und die internationale Luftfahrt geregelt.
Erwägungsgrund 1 32023D0746Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen