Erwägungsgrund 14 32023D0746
Bezüglich der Annahme von neuen SARP oder Änderungen von SARP und Entscheidungen, vom ICAO-Rat angenommene SARP oder Änderungen von SARP abzulehnen oder nicht abzulehnen, sollte das von der Kommission vorgelegte Dokument auf den im Anhang wiedergegebenen Zielen und Leitlinien beruhen und den Unterlagen, die von der ICAO im Vorfeld etwaiger Beratungen im ICAO-Rat über neue SARP oder Änderungen von SARP vorgelegt wurden, sowie gegebenenfalls den Informationen, die von der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) gemäß Artikel 90 Absätze 1 und 3 der Verordnung (EU) 2018/1139 bereitgestellt wurden, Rechnung tragen.