Beschluss (EU) 2023/746 des Rates vom 28. März 2023 zur Festlegung der Kriterien und des Verfahrens für die Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation im Hinblick auf die Annahme internationaler Richtlinien und Empfehlungen oder Änderungen daran und die Anzeige von Abweichungen von angenommenen internationalen Richtlinien zu vertreten ist
Es ist zweckmäßig, die Kriterien und das Verfahren für die Festlegung des im Namen der Union in der ICAO zu vertretenden Standpunkts im Hinblick auf die Annahme internationaler Richtlinien und Empfehlungen oder Änderungen daran und die Anzeige von Abweichungen von angenommenen internationalen Richtlinien festzulegen —
Erwägungsgrund 24 32023D0746Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen