Beschluss (EU) 2023/746 des Rates vom 28. März 2023 zur Festlegung der Kriterien und des Verfahrens für die Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation im Hinblick auf die Annahme internationaler Richtlinien und Empfehlungen oder Änderungen daran und die Anzeige von Abweichungen von angenommenen internationalen Richtlinien zu vertreten ist
Der Standpunkt im Hinblick auf Abweichungen von angenommenen internationalen Richtlinien, die der ICAO anzuzeigen sind, sollte von den Mitgliedstaaten der Union, die Mitglieder der ICAO sind und die gemeinsam im Interesse der Union handeln, zum Ausdruck gebracht werden.
Erwägungsgrund 20 32023D0746Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen