Erwägungsgrund 18 32023D0746
Abweichungen von den vom ICAO-Rat angenommenen internationalen Richtlinien können sich aus dem Unionsrecht ergeben, wenn der ICAO-Rat eine neue oder geänderte internationale Richtlinie annimmt oder wenn das Unionsrecht geändert wird. Der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt in Bezug auf solche Abweichungen sollte auf einem Dokument beruhen, das die Kommission dem Rat rechtzeitig zur Ermöglichung einer Erörterung und Billigung vorlegt.