Beschluss (EU) 2023/746 des Rates vom 28. März 2023 zur Festlegung der Kriterien und des Verfahrens für die Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation im Hinblick auf die Annahme internationaler Richtlinien und Empfehlungen oder Änderungen daran und die Anzeige von Abweichungen von angenommenen internationalen Richtlinien zu vertreten ist
Die der ICAO anzuzeigenden Abweichungen von angenommenen internationalen Richtlinien sollten insbesondere auf die Informationen gestützt sein, die von der EASA gemäß Artikel 90 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/1139, soweit anwendbar, bereitgestellt werden.
Erwägungsgrund 17 32023D0746Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen