Erwägungsgrund 13 32024D1043
Es kann erforderlich sein, vertrauliche Informationen über Bedienstete zu schützen, die sich im Rahmen von Verfahren wegen Belästigung an die Hauptvertrauensperson oder an eine Vertrauensperson wenden. In solchen Fällen muss die Kommission möglicherweise Auskünfte über die Identität, Aussagen und sonstigen personenbezogenen Daten des mutmaßlichen Opfers, der Zeugen und anderer beteiligter Personen beschränken, um die Rechte und Freiheiten aller Beteiligten zu schützen.