Erwägungsgrund 20 32024D1043
Der Datenschutzkoordinator der für Humanressourcen zuständigen Generaldirektion sollte konsultiert werden, bevor eine Beschränkung Anwendung findet, und überprüfen, ob sie diesem Beschluss entspricht.
Der Datenschutzkoordinator der für Humanressourcen zuständigen Generaldirektion sollte konsultiert werden, bevor eine Beschränkung Anwendung findet, und überprüfen, ob sie diesem Beschluss entspricht.