Erwägungsgrund 14 32024D1043
Um den Artikeln 14, 15 und 16 der Verordnung (EU) 2018/1725 zu entsprechen, sollte die Kommission auf ihrer Website Datenschutzhinweise veröffentlichen, mit denen sie die Betroffenen transparent und kohärent über die Tätigkeiten der Kommission, bei denen ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, und über ihre Rechte informiert. Gegebenenfalls sollte die Kommission von der Datenverarbeitung betroffene Personen, die an dem informellen Meldeverfahren beteiligt sind, in geeigneter Form persönlich informieren.