Beschluss (EU) 2024/1043 der Kommission vom 9. April 2024 zur Festlegung interner Vorschriften über die Beschränkung bestimmter Rechte betroffener Personen im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Hauptvertrauensperson und die Vertrauenspersonen bei der Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Prävention und Bekämpfung von Mobbing und sexueller Belästigung
Nach Artikel 25 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2018/1725 ist der für die Verarbeitung Verantwortliche verpflichtet, die betroffenen Personen über die wesentlichen Gründe für die Beschränkung und über ihr Recht, beim Europäischen Datenschutzbeauftragten Beschwerde einzulegen, zu unterrichten.
Erwägungsgrund 17 32024D1043Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen