§ 11 HG - 2021/2022
Wird ein dienstunfähiger Beamter/eine dienstunfähige Beamtin zur Vermeidung einer Versetzung in den Ruhestand im Landesdienst weiterverwendet, so kann er/sie auch auf einer Planstelle in einer niedrigeren Besoldungsgruppe seiner/ihrer Laufbahn geführt werden. Wird ein Ruhestandsbeamter/eine Ruhestandsbeamtin nach Wiederherstellung der Dienstfähigkeit erneut berufen, gilt Satz 1 bis zum Freiwerden einer seinem/ ihrem Amt entsprechenden Planstelle.
Auf 10 Prozent der Gesamtheit der Stellen für Lehrkräfte in den Kapiteln 06 04, 06 05, 06 06, 06 08 und 06 11 dürfen Lehrkräfte aller Schulformen geführt werden, soweit sie der gleichen Besoldungsgruppe angehören und sich im Eingangsamt ihrer Laufbahn befinden. Auf Stellen für Lehrkräfte in Kapitel 06 09 und 06 15 dürfen Lehrkräfte aller Schulformen geführt werden, soweit sie sich im Eingangsamt ihrer Laufbahn befinden.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aus dem Landesdienst ausgeschieden waren, um bei internationalen Organisationen oder in einem Entwicklungsland tätig zu sein, können bei ihrer Rückkehr vom zuständigen Ministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Europa aufgrund eines Privatdienstvertrages auch dann eingestellt werden, wenn Stellen, die ihren früheren gleich zu bewerten sind, nicht frei sind. Über die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegebenenfalls zu schaffenden Stellen ist im nächsten Haushaltsplan zu entscheiden. Bis zur Schaffung der erforderlichen Stellen dürfen die entstehenden Mehrausgaben über die entsprechenden Mittelansätze hinaus geleistet werden.
Das Ministerium für Finanzen und Europa kann in besonders begründeten Einzelfällen bei ressortübergreifenden Abordnungen die Doppelbesetzung von Stellen zeitlich befristet genehmigen, soweit das aufnehmende Ressort die Mehrausgaben durch Einsparungen bei den Personalausgaben der Gruppierungsnummer 427 kompensiert.