Art. 1 31968L0193
Diese Richtlinie betrifft das vegetative Vermehrungsgut von Reben — nachstehend Vermehrungsgut genannt —, das innerhalb der Gemeinschaft in den Verkehr gebracht wird.
Diese Richtlinie betrifft das vegetative Vermehrungsgut von Reben — nachstehend Vermehrungsgut genannt —, das innerhalb der Gemeinschaft in den Verkehr gebracht wird.