Erwägungsgrund 10 31986L0635
Im Interesse einer besseren Vergleichbarkeit ist es ferner erforderlich, daß der Inhalt der Posten in der Bilanz auch unter dem Strich genau bestimmt wird.
Im Interesse einer besseren Vergleichbarkeit ist es ferner erforderlich, daß der Inhalt der Posten in der Bilanz auch unter dem Strich genau bestimmt wird.