Erwägungsgrund 19 31986L0635
Wegen der Kompliziertheit der Materie ist es erforderlich, daß den von dieser Richtlinie betroffenen Kreditinstituten eine das übliche Maß übersteigende Frist bis zur Anwendung eingeräumt wird.
Wegen der Kompliziertheit der Materie ist es erforderlich, daß den von dieser Richtlinie betroffenen Kreditinstituten eine das übliche Maß übersteigende Frist bis zur Anwendung eingeräumt wird.