Erwägungsgrund 6 31986L0635
Die Verbindung zur Bankrechtskoordinierung ist bedeutsam, weil Elemente der Vorschriften über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß Auswirkungen auf andere Bereiche dieser Koordinierung, etwa der Zulassungsbedingungen oder der Kennzahlen zur laufenden Beaufsichtigung haben.