Richtlinie 2008/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Umweltqualitätsnormen und über die Vorbeugung und Begrenzung der Verschmutzung von Oberflächengewässern, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien des Rates 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG, 84/491/EWG und 86/280/EWG und zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
Es sollten technische Leitlinien erarbeitet werden, um zur Vereinheitlichung der Methoden beizutragen, die von den verschiedenen Mitgliedstaaten zur Erstellung der Bestandsaufnahmen von Emissionen, Einleitungen und Verlusten, einschließlich Verlusten aus in Sedimenten angesammelten Schadstoffen, angewendet werden.
Erwägungsgrund 25 32008L0105Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen