Erwägungsgrund 30 32008L0105
Die in der Richtlinie 2000/60/EG genannten Empfehlungen, insbesondere diejenigen des Wissenschaftlichen Ausschusses „Toxizität, Ökotoxizität und Umwelt“, wurden geprüft.
Die in der Richtlinie 2000/60/EG genannten Empfehlungen, insbesondere diejenigen des Wissenschaftlichen Ausschusses „Toxizität, Ökotoxizität und Umwelt“, wurden geprüft.