Erwägungsgrund 11 32009L0136
Technische Entwicklungen haben zu einer wesentlichen Verringerung der Zahl öffentlicher Münz- oder Kartentelefone geführt. Zur Gewährleistung der Technologieneutralität und des weiteren öffentlichen Zugangs zum Sprachtelefondienst sollten die nationalen Regulierungsbehörden befugt sein, den Unternehmen Verpflichtungen aufzuerlegen um sicherzustellen, dass nicht nur öffentliche Münz- oder Kartentelefone dem angemessenen Bedarf der Endnutzer entsprechend bereitgestellt werden, sondern dass zu diesem Zweck gegebenenfalls auch alternative Zugangspunkte für den öffentlichen Sprachtelefondienst bereitgestellt werden.