Erwägungsgrund 37 32009L0136
Die Unterstützung durch Vermittlungspersonal (Vermittlungs- und Hilfsdienste) betrifft eine Reihe unterschiedlicher Dienste, die für Endnutzer bestimmt sind. Die Bereitstellung solcher Dienste sollte wie bei anderen Kundendiensten auf gewerblicher Grundlage zwischen den Betreibern öffentlicher Kommunikationsnetze und den Betreibern der Unterstützungs- und Hilfsdienste ausgehandelt werden, und es ist nicht notwendig, die Bereitstellung dieser Dienste weiterhin vorzuschreiben. Die entsprechende Verpflichtung sollte deshalb aufgehoben werden.