Erwägungsgrund 55 32009L0136
Im Einklang mit den Zielen des Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste sowie den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität und im Bemühen um Rechtssicherheit und Effizienz für die europäischen Unternehmen wie auch für die nationalen Regulierungsbehörden stellt die Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation) auf öffentliche elektronische Kommunikationsnetze und -dienste ab und findet keine Anwendung auf geschlossene Benutzergruppen oder Unternehmensnetze.