Erwägungsgrund 68 32009L0136
Die Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste tätigen zur Bekämpfung unerbetener Werbung („Spam“) erhebliche Investitionen. Außerdem sind sie aufgrund der erforderlichen Sachkenntnis und Ressourcen besser als die Endnutzer in der Lage, Spam-Versender festzustellen und zu identifizieren. Die Betreiber von E-Mail-Diensten und andere Diensteanbieter sollten daher die Möglichkeit haben, rechtlich gegen Spam-Versender vorzugehen, um auf diese Weise die Interessen ihrer Kunden als Teil ihrer eigenen rechtmäßigen Geschäftsinteressen zu schützen.