Erwägungsgrund 33 32009L0136
Die Kunden sollten über ihre Rechte im Zusammenhang mit der Verwendung ihrer personenbezogenen Daten in Teilnehmerverzeichnissen, insbesondere über den Zweck bzw. die Zwecke derartiger Verzeichnisse, sowie über ihr Recht, gebührenfrei auf die Aufnahme in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis zu verzichten, wie in der Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) vorgesehen, informiert werden. Die Kunden sollten auch über Systeme informiert werden, die die Möglichkeit vorsehen, dass Daten in eine Teilnehmerdatenbank aufgenommen, aber nicht an die Nutzer der Verzeichnisdienste weitergegeben werden.