Erwägungsgrund 43 32009L0136
Angesichts des besonderen Charakters der Meldungen über vermisste Kinder und der zurzeit begrenzten Verfügbarkeit eines solchen Dienstes sollten die Mitgliedstaaten die Rufnummer nicht nur reservieren, sondern auch jede Anstrengung unternehmen, um die unverzügliche Verfügbarkeit der Hotline 116000 für vermisste Kinder in ihrem Hoheitsgebiet tatsächlich sicherzustellen. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten erforderlichenfalls Ausschreibungsverfahren durchführen, um Interessierte aufzufordern, den Dienst bereitzustellen.