Erwägungsgrund 58 32009L0136
Die zuständigen nationalen Behörden sollten unter anderem durch einen Beitrag zur Sicherstellung eines hohen Niveaus des Schutzes personenbezogener Daten und der Privatsphäre die Interessen der Bürger fördern. Hierzu sollten die zuständigen nationalen Behörden über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel verfügen, wie z. B. den Zugang zu vollständigen und verlässlichen Daten über Sicherheitsverletzungen, in deren Folge die personenbezogenen Daten natürlicher Personen preisgegeben wurden. Sie sollten die getroffenen Maßnahmen überwachen und optimale Verfahren unter den Betreibern öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste verbreiten. Die Anbieter sollten daher ein Verzeichnis der Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten führen, um eine weitere Analyse und Prüfung durch die zuständigen nationalen Behörden zu ermöglichen.