Erwägungsgrund 64 32009L0136
Bei der detaillierten Regelung des Formats und der Verfahren für die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten sollten die Umstände der Verletzung hinreichend berücksichtigt werden, z. B. ob personenbezogene Daten durch geeignete technische Schutzmaßnahmen geschützt waren, die die Wahrscheinlichkeit des Identitätsbetrugs oder anderer Formen des Missbrauchs effektiv verringern. Überdies sollten solche Regeln und Verfahren den berechtigten Interessen der Strafverfolgungsbehörden in Fällen Rechnung tragen, in denen die Untersuchung der Umstände der Verletzung durch ein frühzeitiges Bekanntwerden in unnötiger Weise behindert würde.