Erwägungsgrund 35 32011L0093
In Bezug auf die Meldung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern und die Unterstützung von Kindern in Not sollten die Telefon-Hotlines unter der Nummer 116 000 für vermisste Kinder, unter der Nummer 116 006 für Opfer von Gewaltverbrechen und unter der Nummer 116 111 für Kinder, die durch die Entscheidung 2007/116/EG der Kommission vom 15. Februar 2007 über die Reservierung der mit „116“ beginnenden nationalen Nummernbereiche für einheitliche Rufnummern für harmonisierte Dienste von sozialem Wert eingerichtet wurden, stärker bekannt gemacht und sollte den Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Betrieb dieser Hotlines Rechnung getragen werden.