Erwägungsgrund 8 32011L0093
Im Kontext der Strafbewehrung von Taten im Zusammenhang mit pornografischer Darbietung bezieht sich diese Richtlinie auf solche Taten, die eine organisierte Live-Zurschaustellung für ein Publikum betreffen, wobei persönliche direkte Kommunikation zwischen im Einverständnis handelnden Gleichgestellten sowie zwischen Kindern im Alter der sexuellen Mündigkeit und deren Partnern aus der Definition ausgenommen werden.