Erwägungsgrund 36 32011L0093
Angehörige bestimmter Berufsgruppen, bei denen die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie mit Opfern von sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung im Kindesalter in Kontakt kommen, sollten angemessene Schulungen darin erhalten, wie sie solche Opfer erkennen und sich ihrer annehmen können. Diese Schulungen sollten für die Mitglieder der folgenden Kategorien vorgesehen werden, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie mit Opfern im Kindesalter in Berührung kommen: Polizeibeamte, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Mitglieder der Justiz und Gerichtbeamte, Personal der Kinder- und Gesundheitspflege; jedoch könnten auch andere Personengruppen einbezogen werden, bei denen die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie im Rahmen ihrer Arbeit auf Opfer von sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung im Kindesalter treffen.