Erwägungsgrund 9 32011L0093
Kinderpornografie schließt oft Bilder ein, die den sexuellen Missbrauch von Kindern durch Erwachsene zeigen. Sie kann auch Bilder von Kindern, die an eindeutig sexuellen Handlungen beteiligt sind, oder ihrer Geschlechtsorgane enthalten, wobei derartige Bilder für primär sexuelle Zwecke produziert oder verwendet und mit oder ohne Wissen des Kindes ausgebeutet werden. Außerdem schließt das Konzept der Kinderpornografie auch realistische Darstellungen eines Kindes für primär sexuelle Zwecke ein, das an eindeutig sexuellen Handlungen beteiligt ist oder beteiligt zu sein scheint.