Erwägungsgrund 46 32011L0093
Kinderpornographie ist die bildliche Darstellung von sexuellem Missbrauch von Kindern und als solche eine bestimmte Art von Inhalt, der nicht als freie Meinungsäußerung gelten kann. Zur Bekämpfung der Kinderpornografie muss die Verbreitung von Material von sexuellem Missbrauch von Kindern eingeschränkt werden, indem Straftätern das Hochladen derartiger Inhalte in das öffentlich zugängliche Internet erschwert wird. Daher müssen die Inhalte entfernt werden und diejenigen Personen, die sich der Herstellung, der Verbreitung oder des Herunterladens solcher Darstellungen schuldig gemacht haben, festgenommen werden. Zur Unterstützung der Bemühungen der Union im Kampf gegen Kinderpornografie sollten die Mitgliedstaaten sich nach Kräften bemühen, mit Drittländern zusammenzuarbeiten, um die Entfernung solcher Inhalte von Servern auf deren Hoheitsgebieten sicherzustellen.