Erwägungsgrund 13 32012L0013
Die erste im Rahmen des Fahrplans angenommene Maßnahme, Maßnahme A, war die Richtlinie 2010/64/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren.