Erwägungsgrund 24 32012L0013
Diese Richtlinie berührt nicht die Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts für die Sicherheit von Personen in Gewahrsamseinrichtungen.
Diese Richtlinie berührt nicht die Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts für die Sicherheit von Personen in Gewahrsamseinrichtungen.