Erwägungsgrund 34 32012L0013
Die in dieser Richtlinie vorgesehene Einsicht in die Verfahrensakte sollte unentgeltlich gewährt werden, unbeschadet der innerstaatlichen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten, nach denen Gebühren für von den Akten anzufertigende Kopien oder für die Übersendung von Unterlagen an die betreffende Person oder deren Rechtsanwalt zu entrichten sind.