Erwägungsgrund 23 32012L0013
Die besonderen Bedingungen und Vorschriften über das Recht von Verdächtigen oder von beschuldigten Personen, dass eine andere Person über ihre Festnahme oder Inhaftierung unterrichtet wird, werden von den Mitgliedstaaten in ihrem innerstaatlichen Recht festgelegt. Die Ausübung dieses Rechts sollte, wie im Fahrplan angegeben, nicht den ordnungsgemäßen Verlauf des Strafverfahrens beeinträchtigen.