Erwägungsgrund 5 32012L0013
In Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) und Artikel 6 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden „EMRK“) ist das Recht auf ein faires Verfahren verankert. Artikel 48 Absatz 2 der Charta gewährleistet die Achtung der Verteidigungsrechte.