Erwägungsgrund 25 32012L0013
Die Mitgliedstaaten sollten bei der Belehrung und Unterrichtung gemäß dieser Richtlinie sicherstellen, dass den Verdächtigen oder den beschuldigten Personen erforderlichenfalls Übersetzungen und Dolmetschleistungen in einer Sprache, die sie verstehen, gemäß den Standards der Richtlinie 2010/64/EU bereitgestellt werden.