Erwägungsgrund 39 32012L0013
Das in dieser Richtlinie vorgesehene Recht auf schriftliche Rechtsbelehrung bei der Festnahme sollte entsprechend auch für Personen gelten, die für die Zwecke der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gemäß dem Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten festgenommen werden. Um den Mitgliedstaaten die Abfassung einer Erklärung der Rechte für diese Personen zu erleichtern, enthält Anhang II ein Muster. Dieses Muster ist lediglich ein Beispiel und kann im Zusammenhang mit dem Bericht der Kommission über die Umsetzung dieser Richtlinie und ferner nach Inkrafttreten aller Maßnahmen des Fahrplans überprüft werden.