Erwägungsgrund 33 32012L0013
Das Recht auf Einsicht in die Verfahrensakte sollte unbeschadet der Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts zum Schutz personenbezogener Daten und des Aufenthaltsorts geschützter Zeugen gewährt werden.
Das Recht auf Einsicht in die Verfahrensakte sollte unbeschadet der Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts zum Schutz personenbezogener Daten und des Aufenthaltsorts geschützter Zeugen gewährt werden.