Erwägungsgrund 1 32013L0053
Die Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 1994 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sportboote wurde im Rahmen der Schaffung des Binnenmarktes zu dem Zweck erlassen, die Sicherheitsmerkmale von Sportbooten in allen Mitgliedstaaten zu harmonisieren und Hemmnisse im Handel mit Sportbooten zwischen den Mitgliedstaaten abzubauen.