Erwägungsgrund 44 32013L0053
Für den Erlass von Durchführungsrechtsakten, die sicherstellen, dass diese Richtlinie einheitlich angewendet wird, insbesondere was die in Artikel 24 vorgesehenen ergänzenden Bestimmungen über Konformitätsbewertungsverfahren sowie die Anforderungen für die Entwurfskategorien für Wasserfahrzeuge, die Kennzeichnung der Wasserfahrzeuge, die Herstellerplakette, das Handbuch für den Eigner, das Gassystem, den Schutz gegen Gewässerverschmutzung, den Fragebogen für die Berichterstattung und Navigationslichter betrifft, sollte das Prüfverfahren angewandt werden.