Erwägungsgrund 39 32013L0053
Das vorhandene System sollte um ein Verfahren ergänzt werden, mit dem die interessierten Kreise über geplante Maßnahmen gegen unter diese Richtlinie fallende Produkte informiert werden können, die eine Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit von Personen oder für andere im öffentlichen Interesse schützenswerte Aspekte darstellen. Das System sollte es den Marktüberwachungsbehörden ferner gestatten, in Zusammenarbeit mit den betreffenden Wirtschaftsakteuren bei derartigen Produkten zu einem früheren Zeitpunkt einzuschreiten.