Erwägungsgrund 48 32013L0053
Um die Überwachung und Wirksamkeit dieser Richtlinie durchzusetzen, sollten die Mitgliedstaaten einen Fragebogen über die Anwendung dieser Richtlinie ausfüllen. Die Kommission sollte daraufhin einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie erstellen und veröffentlichen.