Erwägungsgrund 16 32015L0849
Der zeitnahe Zugang zu Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer sollte so gewährleistet werden, dass nicht die Gefahr besteht, dass die betreffende Gesellschaft gewarnt wird.
Der zeitnahe Zugang zu Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer sollte so gewährleistet werden, dass nicht die Gefahr besteht, dass die betreffende Gesellschaft gewarnt wird.