Erwägungsgrund 25 32016L0343
Das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt der Unschuldsvermutung. Wenn Verdächtige und beschuldigte Personen aufgefordert werden, Erklärungen abzugeben oder Fragen zu beantworten, sollten sie nicht gezwungen werden, Beweise beizubringen, Unterlagen vorzulegen oder Aussagen zu machen, die zur Selbstbelastung führen könnten.